Na ja...das stimmt schon:D. Das Finanzamt kann auf Grund der angemeldeten Zahlen Rückschlüsse auf Wohl oder Weh schließen. Wenn ich ein großes Unternehmen habe, wo ständig Umsatzsteuererstattungen laufen, dann drängt sich wohl auf das etwas nicht stimmt.Dann musst du mir mal deine Kristallkugel leihen. Ich kann aus den angemeldeten Umsatzzahlen nämlich nicht die Liquidität ablesen. Und aus Umsatzsteuerüberhängen schon gar nicht, denn die können auch für erhebliche Investitionen oder ein starkes Exportgeschäft stehen.
Weiterhin...selbst in den Mahnungen wird schon Vollstreckungsdruck aufgebaut (rechte Spalte, ziemlich klein geschrieben). Weiterhin...welcher Schuldner zahlt schon gerne 10% Verzug bei verspäteter Anmeldung und/oder Nichtzahlung freiwillig? Gerade das deutet doch zumindest auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit hin (zumindest wenn es ständig vorkommt), weswegen ich den 130er InsO in der Praxis meistens außer acht lasse.Da sind die KK aber keineswegs billiger (führer waren sie sogar 5x teurer) und ein Zahlungsverzug ist bei KK sogar strafbar. Und intimere Kenntnisse sind das hier auch nicht.
Ja aber doch nicht, wenn gleichzeitig der Schuldner unter Vollstreckungsdruck gehalten wird und/oder gepfändet wird.