Bevor mir jemand sagt, ich sei im falschen Forum: Ja, das trifft zu, aber ich stelle die Frage trotzdem:
Ein Rechtsanwalt entwirft und schreibt "mit Schreibmaschine" für Eheleute ein Testament, in dem diese sich wechselseitig zu Erben einsetzen und irgendwelche fernen Verwandten zu Schlusserben. Die Eheleute hatten sich aber auch der Bank durch wechselseitige Verträge zugunsten Dritter bedacht.
Der Rechtsanwalt berechnet für das Testament, das er auch beglaubigt, eine 1,6 Geschäftsgebühr, immerhin rund 2.000 €. Ein notarielles Test. hätte nur rund 400 € gekostet.
Die Ehefrau stirbt. Ein neues notarielles Test. wird errichtet (Kosten rund 200 €).
Worin liegt der Schaden des Ehemannes ?
In den Kosten, die er (und seine verstorbene Ehefrau) nutzlos an den RA gezahlt hat zzgl. Kosten für das not. Test.?
Oder sind die 2000 € zu reduzieren um die evtl. Beratungsgebühr des RA, die ihm ja zugestanden hätte, wenn er verdient hätte, wenn er richtig beraten hätte?
Bei einer Klage will ich ja nicht über das Ziel hinausschießen (wegen der Kostenfolge)