Hallo,
ich hab da mal ne Frage. Der Betreuer hat die Vermögenssorge und reicht mir anstelle der Rechnunglegung eine Erklärung des Betreuten ein, er habe sein Vermögen selbst verwaltet.
In der Akte wurde das früher auch so akzeptiert. Ich habe da so meine Bedenken. Woher weiß ich denn, ob das stimmt? Und vor allem, wozu ist der Aufgabenkreis der Vermögenssorge dann noch notwendig, wenn der Betreute dazu selbst in der Lage ist?
Wie würdet ihr das handhaben?
LG und Danke