Rechnungslegung - Eigenverwaltung des Betreuten

  • Hallo,

    ich hab da mal ne Frage. Der Betreuer hat die Vermögenssorge und reicht mir anstelle der Rechnunglegung eine Erklärung des Betreuten ein, er habe sein Vermögen selbst verwaltet.

    In der Akte wurde das früher auch so akzeptiert. Ich habe da so meine Bedenken. Woher weiß ich denn, ob das stimmt? Und vor allem, wozu ist der Aufgabenkreis der Vermögenssorge dann noch notwendig, wenn der Betreute dazu selbst in der Lage ist?

    Wie würdet ihr das handhaben?

    LG und Danke

  • Solche Fälle haben das Fiorum ( und ich ) immer wieder.
    Würde bei dauerhaft so geübter Praxis die Sache dem Richter vorlegen , zur Prüfung , ob nicht wenigstens das Konto 123456789
    aus der Vermögenssorge wieder herausgenommen werden kann.

  • ...reicht mir anstelle der Rechnunglegung eine Erklärung des Betreuten ein, er habe sein Vermögen selbst verwaltet.
    ...
    Woher weiß ich denn, ob das stimmt?


    Wenn der Betroffene das selbst unterschrieben hat, gibt es erst mal keinen Grund, das nicht zu glauben. In der Akte siehst du ja, wie der Betoffene drauf ist und ob du ihm das zutraust. Und wenn du trotzdem Bedenken hast, kannst du den Betroffenen immer doch selber fragen.

    Und vor allem, wozu ist der Aufgabenkreis der Vermögenssorge dann noch notwendig, wenn der Betreute dazu selbst in der Lage ist?


    Entweder vorsorglich oder es hat niemand beantragt, die Aufgabenkreise neu zu überprüfen.

    Wie würdet ihr das handhaben?


    Der Betreuer kann nur über das Rechnung legen, was er tatsächlich auch verwaltet hat. Und wenn der Betroffene alles selber verwaltet hat und der Betreuer da vielleicht nur manchmal drüber geguckt hat, kann er keine Rechnung legen.

  • Solche Fälle haben das Fiorum ( und ich ) immer wieder.
    Würde bei dauerhaft so geübter Praxis die Sache dem Richter vorlegen , zur Prüfung , ob nicht wenigstens das Konto 123456789
    aus der Vermögenssorge wieder herausgenommen werden kann.

    :daumenrau :zustimm:
    Es ist nicht unüblich, dass die Betroffenen selbst die Gelder verwalten. Sie sind ja nicht entmündigt ;)
    Oftmals gehört aber zur Vermögenssorge nicht nur ein Konto, oder aber der Betroffene verfügt nur durch Barabhebungen und der ganze Rechnungsmurks wird durch den Betreuer erledigt.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

  • Das die Betreuten nicht entmündigt sind, ist ja klar. Es ist ja auch schön, wenn die Betreuten in der Lage sind, sich um ihre Angelegenheiten selbst zu kümmern.

    Ich find es nur merkwürdig, so ein Vordruck als Ersatz für die Rechnungslegung zu benutzen, ohne das ich weiß, ob die Unterschrift tatsächlich vom Betreuten ist und ob er auch die Tragweite dessen versteht. Aus den Akten ist dies ch nicht immer eindeutig feststellbar.

    Und mal ehrlich, bei dem Aktenumlauf in der Betreuungsabteilung, hab ich nicht die Zeit, jeden Betreuten anzuhören, ob das den Tatsachen entspricht.

    Wie handhabt ihr es dann mit der Schlussrechnungslegung? Da reicht diese Erklärung doch keinesfalls aus? Spätestens dann muss ja der Beteuer über den kompletten Zeitraum abrechnen.


    Vielen Dank noch mal

  • Was sollte bei der SRL anders sein ?
    Wieso sollte er über Kontobewegungen , die er nicht veranlasst hat, plötzlich RL-pflichtig werden ?

  • Für die Schlussrechnungslegungslegung gilt das Gleiche.

    Warum sollte jetzt der Betreuer über den ganzen Zeitraum abrechnen, wenn der Betroffene immer selbst verfügt hat? :gruebel:

    Im Falle der Aufhebung der Betreuung (wg. Verbesserung des Gesundheitszustandes) sollte der ehemalige Betreuer eine Entlastungserklärung des Betroffenen einreichen.

  • Und mal ehrlich, bei dem Aktenumlauf in der Betreuungsabteilung, hab ich nicht die Zeit, jeden Betreuten anzuhören, ob das den Tatsachen entspricht.


    So stressig muss das nicht sein. Wenn der Betroffene mobil ist - und das wird er sein, wenn er seine Dinge weitestgehend selber regelt, kannst du ihn doch zum Gericht einladen. Da hast du keine Wege und der Termin wird auch nicht lange dauern.
    Ich hatte mal ein Duo - Betroffener und Betreuerin (keine Verwandten) - sie hatte u.a. auch den Aufgabenkreis der Vermögenssorge. Er hat aber seine Geldangelegenheiten soweit selber geregelt und sie hat nur kontrolliert. Der Richter wollte die Vermögenssorge trotzdem nicht raus nehmen. (Die waren immer gemeinsam am Geldautomaten und auch gemeinsam einkaufen.) Die beiden kamen einmal im Jahr zum mir ins Gericht - sie wollte die Unterlagen nicht mit der Post schicken und hatte ihren Betreuten grundsätzlich immer im Schlepptau. Da war eben auch immer die Erklärung dabei, dass der Betroffene alles selbst verwaltet hat und sie hat keine Rechnungslegung gemacht. Und ich habe mich jährlich gleich persönlich von der Richtigkeit ihrer Aussage überzeugen können. :)

  • So handhabe ich das auch... Wenn ich Zweifel daran habe, dass die Unterschrift vom Betroffenen stammt bzw. dass er nicht verstanden haben könnte, was er unterschrieben hat oder dass der Betroffene sein Geld tatsächlich selbst verwaltet, dann bitte ich den Betroffenen und den Betreuer auch mal zu einem Gespräch zu mir.

  • Bei der Aufhebung der Betreuung oder Ende durch Tod wird nicht die Bestätigung über die Selbstverwaltung eingeholt, sondern eine Entlastungserklärung (Betreuter bzw. Erben). Das ist ein anderes Thema.

    Während der bestehenden Betreuung kann d. Betreute auf die Rechnungslegung nicht verzichten. Sollte d. Betreute (in der Regel das Girokonto) selbst verwaltet haben, ergibt sich aus der Akte, ob diese Angabe wahrscheinlich ist. Bei einer bettlägerigen Person würde ich stutzig werden.

    Wenn ein psychisch Kranker sein Hartz IV abholt nicht.

    Andererseits wird auch Bargeld gegen Quittung ausgehändigt. Woher weiß ich, dass ein Betreuer der dementen Person beim nächsten Besuch in der Wohnung das Geld nicht wieder wegnimmt?

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