Hallo,
ich habe zum ersten Mal mit einem selbständigen Beweiesverfahren zu tun und bin etwas hilflos.
Das selbständige Beweisverfahen lief beim Landgericht. Dort wurde der Streitwert auf 60.000,00 Euro festgesetzt.
Das Hauptsacheverfahren gegen einen der Antragsgegner läuft jetzt beim Amtsgericht. Dort wurde der Streitwert auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
Die obsiegende Partei hat jetzt nach beiden Werten eine Verfahrensgebühr beantragt. Die unterliegende Partei hat in ihrer Stellungnahme aber geschrieben, dass eine Gebühr nach 60.000,00 Euro nicht möglich ist und der Streitwert zu quoteln wäre.
Eigentlich wollte ich beide Gebühren festsetzten.
Wie sehr ihr das?