Hallo zusammen,
ich würde gerne weiter Meinungen zu folgendem Sachverhalt wissen:
Der Titel, der dem Pfüb zugrunde liegt, wurde im Parteibetrieb zugestellt. Der Gerichtsvollzieher hat die Zustellungsurkunde mit so einer Lasche an den Titel rangeklebt.
Gesiegelt sind die Klebestellen nicht und das gefällt mir nicht. Ich kann aber auch nirgends eindeutig finden, dass für die untrennbare Verbindung in diesem Fall das Siegel nötig ist. In §24 Abs. 3 GVGA steht nur, dass die Zustellungsurkunde mit dem zuzustellendem Schriftstück zu verbinden ist.
Ich hab diesen Sachverhalt in einigen Akten. In manchen ergibt sich das Geschäftszeichen des Schriftstücks aus der Urkunde, in manchen nicht. Manchmal hat der Gerichtsvollzieher immerhin neben seiner Unterschrift ein Siegel gesetzt, bei einigen fehlt aber sogar das.
Mich hat schon ein Gerichtsvollzieher ziemlich angefahren, weil ich das moniert habe. Sein Klebestift sei ja wohl eine untrennbare Verbdindung. Das würde schließlich auch in 20 Jahren noch halten.
Was haltet ihr davon?