Hallo Leute,
ich hab hier eine etwas komplizierte Kostenquotelung in einem Unterhaltsverfahren vorliegen und hoffe ihr könnt mir helfen:
Es geht hierbei nur um die außergerichtliche Kosten:
Kosten des Ast. zu 1: 60 % trägt er selbst, 40% der Agg.
Kosten des Ast. zu 2: trägt dieser zu 100% selbst
Kosten des Agg: 40 % trägt der Ast zu 1, 20% der Ast zu 2 und 40 % der Agg selbst.
(Ast 1 und 2 hatten den selben RA)
Wie macht man denn jetzt hier bitte den KFB?
Mein Hauptproblem ist, dass es sich hier um ein Unterhaltsverfahren handelt und es daher für die Kosten des RA der Ast keinen Unterschied macht, ob er einen oder 2 Mandanten hat (keine Erhöhungsgebühr). Was sind denn dann hier die Kosten des Ast zu 2?
Oder ignorier ich bei meinem KFB dann einfach die Kostenentscheidung des Ast zu 2? (aber das erscheint mir nicht ganz richtig...).
Danke schon mal.