Die Schuldnerin befindet sich in der Wohlverhaltensperiode und begehrt die Erhöhung des pfandfreien Betrages und Freigabe einer Steuerrückerstattung. Der Erstattungsanspruch resultiert aus einem Arbeitsverhältnis, welches zeitgleich mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens beendet wurde.
Hintergrund des Antrags der Schuldnerin sind die hohen Tierarztkosten für die Behandlung ihres Hundes, welche zum Teil bereits im laufenden Insolvenzverfahren entstanden sind. Die Schuldnerin leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und die Anschaffung des Hundes wurde ihr aus ärztlicher Sicht empfohlen. Hierzu hat die Schuldnerin ein fachärztliches Attest vorgelegt.
Hatte vielleicht jemand schon mal einen ähnlichen Fall und einen solchen Antrag positiv entschieden?
Falls ja: welche Anforderungen sind an den Nachweis der Notwendigkeit des Therapiehundes zu stellen? Reicht ein ärztliches Kurzattest oder ist ein umfangreiches Gutachten vorzulegen?
Könnte überhaupt eine Freigabe des Steuererstattungsanspruchs in der Wohlverhaltensperiode erfolgen, wenn der Erstattungsanspruch bereits aus einem Arbeitsverhältnis vor Aufhebung des Verfahrens herrührt?