Grundbuchlich gesicherte Verbindlichkeiten

  • Hab grade Denkblockade,,,sorry für die einfache Frage :)

    Die Immobilie eines Schuldners soll freihändig veräußert werden vom TH. Eingetragene Grundschulden 50.000 Euro. Der Grundpfandgläubiger hat 2 grundbuchlich gesicherte Forderungen in Höhe von insgesamt 60.000 Euro.

    Der Verkaufserlös beläuft sich auf 55.000. Euro. Bekommt der Grundpfandgläubiger 55.000 Euro oder oder nur 50.000?

  • Grundsätzlich hat der Gläubiger Anspruch auf alles, was noch offen ist zum Zeitpunkt der Veräußerung:

    Hauptforderungen, Kosten und Zinsen.


    Aber dann habt ihr für die Masse ja nix übrig.

  • Da er ja die Grundschulden "plus Zinsen" hat, kann er theoretisch alles verlangen. Muss man halt vorher verhandeln, wer was bekommt (öffentliche Ansprüche nicht vergessen...). Wenn man sich nicht einigen kann, geht' s in die Versteigerung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Da er ja die Grundschulden "plus Zinsen" hat, kann er theoretisch alles verlangen. Muss man halt vorher verhandeln, wer was bekommt (öffentliche Ansprüche nicht vergessen...). Wenn man sich nicht einigen kann, geht' s in die Versteigerung.


    Irgendwie steht das mit den öffentlichen Lasten in der Insolvenzverwalterschule nicht mehr auf dem Lehrplan.
    Ich habe andauernd Fälle, wo ohne Wissen der Gemeindekasse Grundstücke aus der Insolvenzmasse verkauft werden - und hinterher herrscht allgemeines Unverständnis, wenn der Duldungsbescheid für die Zwangsversteigerung erfolgt.
    (Das mußte ich mal loswerden:mad:)

    Es gibt wichtigen und unwichtigen Aktenstaub.

  • Da er ja die Grundschulden "plus Zinsen" hat, kann er theoretisch alles verlangen. Muss man halt vorher verhandeln, wer was bekommt (öffentliche Ansprüche nicht vergessen...). Wenn man sich nicht einigen kann, geht' s in die Versteigerung.


    Irgendwie steht das mit den öffentlichen Lasten in der Insolvenzverwalterschule nicht mehr auf dem Lehrplan.


    Es ist nicht nur Sache des insolvenzverwalters (der soviel wie möglich für die Masse herausschlagen soll), sondern auch Aufgabe des Notars, den Vertrag so zu gestalten, dass der Erwerber hier abgesichert ist.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • na klarmüssten bei einer freihädnigen Veräußerung auch die etwaig vorgehenden öffentlichen Lasten durchgerechnet werden. Ist die Immo aber sowas von drüber (belastungsmäßig), dann soll sich halt der Grundpfandrechtsgläubiger für eine freihändige Veräußerung gegen Massebeitrag entscheiden, oder nicht.
    Tut er dies nicht, wird es lustig:
    bei vollüberdiedachpfanne belasteter Immo trag ich keinen Sperrvermerk ein; kommt anschließend ein Notar, und will eine Bescheinigung - ätsch, darf ich nicht, da das BEURK da entgegensteht; seht zu, wie ihr eure verfügungsbefugnis hinbekommt

    Bei Eintragung des Sperrvermerks und Masekostenbeitrag, oki, äh, ja, ich kann ja mal was aufsetzen und mit Dienststempel versehen
    aber von Grundbuch hab ich noch nie was verstanden (oki, bei der Prüfung musse ich ne 4 erreichen, ich kann halt nur Inso, Gesellschaftsrecht, etwas Wertpapierrecht und so komische sachen).

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!