BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 192/07 -
Zahlungen, die auf einem von einem Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter oder Treuhänder eingerichtetes Anderkonto eingehen, fallen weder in das Schuldnervermögen noch in die Masse, sondern stehen ausschließlich dem Anwalt zu.
LG Berlin
AG Lichtenberg
Wohl keine generelle Leitlinie, sondern eine im Einzelfall zu hinterfragende Entscheidung.