Hallo,
da ich bislang keinen solchen Fall hatte und auch in den Kommentaren diese Konstellation nicht gefunden habe, frag ich mal euch: Einschränkug der tatsächlichen Verfügungsbefugnis (zulässig) oder der rechtlichen (unzulässig)?
Grundstückseigentümer bewilligt zugunsten der Stadt XY eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit mit folgendem Inhalt:
"Die Baulichkeiten, die auf dem vorbezeichneten Grundstück errichtet werden, dürfen auf die Dauer von 10 Jahren, gerechnet ab heute, nur zu anderen Zwecken als zur Wohnraumvermietung oder zur Wohnraumnutzungsüberlassung genutzt bzw. verwendet werden."
Ich bin ein wenig ratlos...