Der Nachlasspfleger legt seinen Schlussbericht vor. Im Anschreiben führt er aus, den Schlussbereicht mit Original der Bestallungsurkunde bereits zu einem früheren Zeitpunkt an das Nachlassgericht übersandt zu haben, auf Nachfrage vom Nachlassgericht aber die Mitteilung erhalten zu haben, dass dieser dort nicht vorliegt, was auch zutrifft. Es ist anzunehmen, dass der Bericht auf dem Postweg verloren gegangen ist.
In seiner jetzigen Vorlage erwähnt er die bereits übersandte Bestallungsurkunde sowie die Tatsache, dass er diese natürlich nun nicht mehr an das Nachlassgericht zurückgegeben kann.
Ist bezüglich der verlorenen Bestallungsurkunde noch etwas zu veranlassen oder kann dies einfach zur Kenntnis genommen werden?