Hallo,
unser Nachlasspfleger soll Gelder aus dem Nachlass, die der voraussichtliche Testamentserbe bereits vom Konto abgehoben hat, von diesem zurückfordern und zunächst sichern, da derzeit unklar ist, ob das Testament wirksam ist. Der voraussichtliche Testamentserbe hat Gelder in nicht unerheblichem Maße an seinen Sohn weitergegeben. Der Nachlasspfleger hat nun herausgefunden, dass wohl noch mehr Gelder von diesem abgehoben wurden. Obwohl der Nachlasspfleger die Zahlung der Gelder auf ein Treuhandkonto mehrfach angemahnt hat, erfolgte keine Reaktion. Nun ist überlegt worden, seitens des Nachlasspflegers einen Rechtsanwalt mit der Einforderung der Gelder zu beauftragen. Die Überlegung ist, ob der Nachlasspfleger im Nachlassverfahren VKH mit Rechtsanwaltsbeiordnung beantragen kann, denn er verfügt über keine Barmittel. Ich bin der Meinung, dass der Nachlasspfleger den Herausgabeanspruch, wenn dann, im Zivilverfahren durchsetzen muss und dann dort VKH und Beiordnung zu beantragen sind. Was meint ihr?
Hab auch überlegt, dem Nachlasspfleger BerH zu bewilligen, denn bzgl. des Herausgabeanspruches die Gelder betreffend ist doch noch kein gerichtliches Verfahren anhängig, oder?
Wie würdet ihr das lösen?
Wenn ich einen Blackout habe, dann sorry, ...ist die Hitze.
Danke schon mal...