Hallo Ihr Lieben,
ich habe mal wieder ein Problem, wo ich so ohne weiteres nicht weiterkomme. Folgender Sachverhalt:
Grundstück aus der Masse wurde durch Grundpfandrechtsgläubiger zwangsversteigert. Der Verwalter hat die Option nach § 9 Abs. 3 UStG ausgeübt und will nimmt jetzt die Mwst. aus dem Versteigerungserlös als fiktive Einnahme in die Berechnungsmasse für seine Vergütung mit rein. Er ist der Ansicht, dass der Nettoerlös aus der Versteigerung der absonderungsberechtigten Gläubigerin zusteht (was ja auch richtig ist), der Überschuss in Form der Mwst. stünde jedoch der Masse zu. Das verstehe ich nicht. Weshalb sollt die Mwst., die der Ersteher direkt an das FA zahlt, ein Überschuss sein, der der Masse zusteht? Leider habe ich hierzu auch nicht wirklich was im Kommentar gefunden.
Kann mir irgendjemand von Euch Klarheit verschaffen. Hat der Verwalter recht?