Hallo,
wir haben am 16.06.2014 eine Akte von einem anderen Amtsgericht übernommen. Darin befand sich ein Vergütungsfestsetzungsbeschluss, gegen den nach der Übernahme fristgerecht Beschwerde eingelegt wurde.
Muss ich jetzt über die Beschwerde entscheiden? Eigentlich kann ich ja nicht über einen Beschluss entscheiden, den ich nicht erlassen habe. Andererseits sind wir ja nach Übernahme zuständig.
Wie seht ihr den Fall?
Viele Grüße