Kostenfestsetzung möglich?

  • Hallo,
    ich habe einen Vergleich mit folgender Kostenregelung: "Eine Kostenerstattung findet zwischen den Parteien nicht statt". Ist damit Kostenaufhebung gemeint? Ich habe jetzt einen Kfa hinsichtlich der GK vorliegen, bin aber der Meinung, dass die hälftigen GK nicht festgesetzt werden können.

  • ich habe einen Vergleich mit folgender Kostenregelung: "Eine Kostenerstattung findet zwischen den Parteien nicht statt". Ist damit Kostenaufhebung gemeint? Ich habe jetzt einen Kfa hinsichtlich der GK vorliegen, bin aber der Meinung, dass die hälftigen GK nicht festgesetzt werden können.


    So würde ich diesen Wortlaut auch interpretieren.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Sehs genauso .

    Wer hat denn aber bzgl. der GK den Vergleich vermurkst ?
    Die Anwälte oder der Richter oder alle zusammen ?

    Normalerweise gäbs keinen sachlichen Grund , dass der eine dem anderen die Erstattung der GK einfach vergleichsweise schenkt.
    Oder anders gesagt : Schön blöd :strecker

  • Der Vormeinung schließe ich mich in allen Teilbereichen an... :D

  • Die genannte Kostenformel ist selten, ihre Bedeutung wurde in den vorherigen Beiträgen zutreffend erfasst.

    Sachlicher (!) Grund für eine solche Kostenformel besteht z.B. dann, wenn die Kosten unter Berücksichtigung der Vorschusszahlungen bereits richtig verteilt sind oder man Erstattungsansprüche unter Berücksichtigung von gewährter PkH vermeiden möchte.

    Aber ganz unabhängig davon: Da wird durch eine weise Kostenentscheidung jeglicher Arbeitsaufwand für die geschätzten Rechtspfleger vermieden (es gibt ja nichts zu erstatten, also an sich auch keinen Grund für KfA und KfB). Und dann schimpft ihr, die Kostenentscheidung sei "vermurkst"?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


  • Aber ganz unabhängig davon: Da wird durch eine weise Kostenentscheidung jeglicher Arbeitsaufwand für die geschätzten Rechtspfleger vermieden (es gibt ja nichts zu erstatten, also an sich auch keinen Grund für KfA und KfB). Und dann schimpft ihr, die Kostenentscheidung sei "vermurkst"?

    Zumindest kam sie bei dem Parteivertreter, der nen KfA gestellt hat, falsch an und bedeutet somit noch mehr Aufwand für den Rechtspfleger als eine einfache GK-Ausgleichung ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • ...

    Aber ganz unabhängig davon: Da wird durch eine weise Kostenentscheidung jeglicher Arbeitsaufwand für die geschätzten Rechtspfleger vermieden (es gibt ja nichts zu erstatten, also an sich auch keinen Grund für KfA und KfB). Und dann schimpft ihr, die Kostenentscheidung sei "vermurkst"?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    Jede Kostengrundentscheidung die Raum für Interpretationen lässt, ist Murks.

    Und sie macht, wie in dem geschilderten Fall, auch Arbeit. Und zwar mehr als der 0815-Standart-KFA. Wenn die Kostengrundentscheidung tatsächlich gelungen wäre, müsste sich der Rpfl., wie von dir geschildert, gar nicht damit befassen, weil alle Beteiligten begriffen haben was los ist...

  • Das wäre dann der Unterschied zwischen gut gemeint und gut gemacht ;)

    Setzt natürlich voraus, dass der Anwalt den Antrag tatsächlich selbst gestellt hat und nicht nur das durch die Kanzleikraft vorbereitete Schreiben ohne Kontrolle einfach unterschrieben hat (so ja vorkommen, was man so hört).


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


    Nachtrag:
    Was besteht an Interpretationsspielraum an einer Ausschlussformulierung wie "findet nicht statt"? Wieviel eindeutiger soll man denn noch formulieren, dass nichts zu bezahlen ist, weder von hüben nach drüben noch von drüben nach hüben?

    Einmal editiert, zuletzt von AndreasH (3. Juli 2014 um 15:40) aus folgendem Grund: Nachtrag

  • Es war ja sogar ein Vergleich, also die von den Parteien eigentlich auch genau so gewollte Erklärung. Das macht den KfA nochmal unverständlicher.

    Und AndreasH, ich frage mich auch, was daran Spielraum für die Interpretation "Aber Gerichtskostenausgleichung kann ich doch beantragen!" lässt ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Setzt natürlich voraus, dass der Anwalt den Antrag tatsächlich selbst gestellt hat und nicht nur das durch die Kanzleikraft vorbereitete Schreiben ohne Kontrolle einfach unterschrieben hat (so ja vorkommen, was man so hört).

    Sei versichert - und ich spreche da aus 26-jähriger Erfahrung -, dass ein durch die Kanzleifachkraft gestellter Antrag, der "einfach unterschrieben" wurde, mit größter Wahrscheinlichkeit in den meisten Fällen in Kostensachen richtig ist - was man von den Anträgen der Damen und Herren RAe, so sie ab und an auf die Idee kommen, selber mal rumzufuhrwerken, nun nicht unbedingt behaupten kann... :teufel:

    Im vorliegenden Fall bin ich mir sogar sehr sicher, dass da die - "Keine Widerrede!" - Arbeitsanweisung kam: "Machen Sie mal einen Kostenausgleichungsantrag!"

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Ich hab gehört, es gibt auch Kanzleikräfte (:() die ihren Chefs solche Anträge um die Ohren hauen würden, wenn der Kostenausspruch von ihr/ihm verstanden wird.
    In diesem Fall haben dann möglicherweise 2 Instanzen versagt - der Anwalt beim diktieren, der/die Fachkraft der/die es geschrieben hat - sofern Fachkräfte dran beteiligt waren.

  • Ätsch - ich war schneller! ;)

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Wenn eine Kostenerstattung nicht stattfindet, findet sie nicht statt, auch nicht hinsichtlich nicht vorgelegter Gerichtskosten. Dafür spricht der Wortlaut der Regelung (vgl. z. B. § 12 a ArbGG für ein Gegenbeispiel, wo sich das Unterbleiben der Kostenerstattung auf bestimmten Positionen beschränkt). Dafür spricht außerdem § 98 S. 1 ZPO, weil die Parteien vorliegend tatsächlich etwas anderes vereinbart haben, nämlich eben keine Kostenerstattung.

  • Setzt natürlich voraus, dass der Anwalt den Antrag tatsächlich selbst gestellt hat und nicht nur das durch die Kanzleikraft vorbereitete Schreiben ohne Kontrolle einfach unterschrieben hat (so ja vorkommen, was man so hört).

    Sei versichert - und ich spreche da aus 26-jähriger Erfahrung -, dass ein durch die Kanzleifachkraft gestellter Antrag, der "einfach unterschrieben" wurde, mit größter Wahrscheinlichkeit in den meisten Fällen in Kostensachen richtig ist - was man von den Anträgen der Damen und Herren RAe, so sie ab und an auf die Idee kommen, selber mal rumzufuhrwerken, nun nicht unbedingt behaupten kann... :teufel:

    Im vorliegenden Fall bin ich mir sogar sehr sicher, dass da die - "Keine Widerrede!" - Arbeitsanweisung kam: "Machen Sie mal einen Kostenausgleichungsantrag!"

    Dem kann ich mit fast 20 Jahren Tätigkeit nur zustimmen :wechlach:

    Warum die Rechtspflegerschaft und auch Richter immer auf die Idee kommen, wenn es ein RA gemacht hätte, wäre es "schöner" gewesen, verstehe ich leider nach wie vor nicht. Denjenigen würde ich mal einen Monate oder ist das zuviel? na gut eine Woche reicht auch, nur Anträge wünschen, die echt die Anwälte selber "gebastelt" haben, vielleicht würden diejenigen dann anders über unsere Berufsgruppe sprechen, was zu wünschen wäre.

    Wie sagte ein Anwalt zuletzt am Telefon zu mir "Ja sagen Sie mal, wie können Sie denn Sachen (ja er sagte Sachen) aus meinen KFA anzweifeln? Den habe ich ja schließlich ganz alleine gemacht!" Ja und :wechlach:

    Aber es gibt auch einige Anwälte, die das durchaus drauf haben, so einen habe ich als Chef, davon können sich einige Anwälte ein Scheibchen abschneiden, wenigstens für einfach gelagerte "Sachen" :D

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • Jaja, auch mit den einfachen Sachen ist das so eine Sache... :klugschei


  • Warum die Rechtspflegerschaft und auch Richter immer auf die Idee kommen, wenn es ein RA gemacht hätte, wäre es "schöner" gewesen, verstehe ich leider nach wie vor nicht.


    Das habe ich nie behauptet und werde es auch nicht tun. Ganz im Gegenteil - meine Erfahrung zeigt mir, dass die Mitarbeiterinnen die Kfas eher besser machen - zumindest nicht schlechter - als die RAs.

  • So manches Mal wünsche ich mir, die RAe würden gar keine KFA machen. In meinem Beritt werden die Anträge nahezu immer von den Renos gemacht und die taugen dann auch fast immer etwas. Ansonsten hilft ein kurzer Anruf - schließlich kennt man sich ja lange genug. Wie schon mal geschrieben: Dann rutscht sogar mal ein Karton "Mon Cherie" aus Dankbarkeit mit der Post rein. Zu dumm, dass ich die nicht mag... :D


  • Warum die Rechtspflegerschaft und auch Richter immer auf die Idee kommen, wenn es ein RA gemacht hätte, wäre es "schöner" gewesen, verstehe ich leider nach wie vor nicht.


    Das habe ich nie behauptet und werde es auch nicht tun. Ganz im Gegenteil - meine Erfahrung zeigt mir, dass die Mitarbeiterinnen die Kfas eher besser machen - zumindest nicht schlechter - als die RAs.

    Du nicht (da hätt ich Dir als einem Drittel des Trio Infernale in Kostensachen aber auch was erzählt! ;)) - aber der Herr Richter weiter oben...

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)


  • Du nicht (da hätt ich Dir als einem Drittel des Trio Infernale in Kostensachen aber auch was erzählt! ;))

    Au weia - harte Bedingungen hier... :D

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