Ok, dumme Frage:
Da ja nur noch beglaubigte Abschriften versandt werden, stellt sich die Frage, wie die eigentlich auszusehen hat. Wo ist das für NRW geregelt ?
Klar, da muss beglaubigte Abschrift draufstehen, mit Unterschrift und Siegel.
Aber ist die förmlich zu verbinden ? Denn dann würde es ja keinen Sinn machen, die Ausfertigung abzuschaffen, ist halt nur ein anderer Stempel.