Hi Leute!
Hatte heute in der RASt eine junge Frau sitzen. Sie wollte einen Schein wg. Scheidung. Eigentlich kein Thema, aber wie seht ihr das:
Sie ist italienische Staatsangehörige, hat in Italien geheiratet, die Ehegatten waren immer in Italien, haben sich in Italien getrennt und sie ist halt jetzt nach Deutschland gekommen, weil sie hier in unserem Örtchen zufällig einen schönen Fleck zum Leben und Arbeiten gefunden hat. Und sie war definitiv frisch aus Italien, hat nämlich kein Wort Deutsch gesprochen und eine Dolmetscherin dabei gehabt.
Ich will auf § 2 III BerHG hinaus. Ich sehe hier überhaupt keine Möglichkeit auf einen Schein, denn der Sachverhalt an sich weißt keinerlei Bezug zum Inland auf, außer das sie hier her gezogen ist. Sie ist halt einfach zufällig hier. So könnte ja derjenige der bspw. in den Niederlanden an der Grenze zu Deutschland wohnt sich durch kurzfristiges Umziehen nach Deutschland einen Schein für seine Scheidung in den Niederlanden holen. M. E. muss sie sich an ein Gericht in Italien wenden. Meinung?
VG!