Vorführung trotz Fahrkarte

  • Der VU musste einen Dauerarrest antreten und hat dafür für die Fahrt zur JVA eine Fahrkarte vom Gericht bekommen. Da er sich nicht gestellt hat, wurde er vorgeführt. Muss er die Kosten für Fahrtkarte erstatten? Wer ist dafür zuständig in Jugendstrafsachen?

    Ordnet der Richter entsprechendes an oder ist das Verwaltungssache?

  • Meines Erachtens ist dies Sache der Verwaltung, wobei ich davon ausgehe, dass keine Kosten entstanden sind, wenn die Fahrkarte nicht genutzt wurde.

    Wenn man ne Fahrkarte kauft, sind dann echt keine Kosten entstanden? Egal ob ich sie benutze oder nicht?

    In Abhängigkeit was für eine Fahrkarte es war sind Kosten entstanden. Die werden zurückgefordert, macht bei uns der Kostenbeamte.

  • Eine Fahrkarte kostet auch dann, wenn sie nicht genutzt wird. Die Bahn hat nichts zu verschenken. Ob man sie zurückgeben kann und das Geld zurückerhält, ist Sache der Verwaltung. Falls nicht, müssten die Kosten von dem VU zurückgefordert werden, weil der die Fahrkarte beantragt und erhalten aber nicht genutzt hat. Aber den Aufwand kann man sich sparen, da er ja mittellos ist.

  • Hat er wirklich schon die Fahrkarte bekommen, oder einen Reisegutschein? Die gibt es bei uns in solchen Fällen, der VU bekommt den Gutschein, da steht eine lange Nummer drauf, die muß er dann beim Fahrkartenautomaten eingeben und bekommt die Karte. ich weiß aber nicht, ob bereits mit Erteilung des Gutscheines Kosten anfallen.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Ich bin bei meiner Antwort, davon ausgegangen das es sich lediglich um den oben näher beschriebenen Gutschein handelt. Das eine Fahrkarte unabhängig davon ob genutzt oder nicht Kosten entstehen lässt ist mir durchaus bewußt.:)

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