Der VU musste einen Dauerarrest antreten und hat dafür für die Fahrt zur JVA eine Fahrkarte vom Gericht bekommen. Da er sich nicht gestellt hat, wurde er vorgeführt. Muss er die Kosten für Fahrtkarte erstatten? Wer ist dafür zuständig in Jugendstrafsachen?
Ordnet der Richter entsprechendes an oder ist das Verwaltungssache?