Hallo zusammen,
bin mit der SuFu leider nicht weiter gekommen. Deswegen hoffe ich, dass mein Problem hier geklärt werden kann.
Mich hat heute eine Miterbin angerufen um sich zu erkundigen, ob die im Erbschein ausgewiesenen Quoten korrekt sind. Bei näherem Hinsehen hat sich leider herausgestellt, dass dem wohl nicht so ist.
Zum Sachverhalt:
Die Erblasserin war ledig und hatte keine Kinder. Ihr Vater ist bereits vorverstorben. Die Mutter der Erblasserin lebt noch, weiter hat die EL zwei Brüder.
Wenn ich richtig liege, sind somit Erben die Mutter zu 1/2 und die Brüder zu je 1/4, da sie an die Stelle des vorverst. Vaters treten (§ 1925 III BGB).
Der Erbscheinsantrag wurde jedoch so gestellt (zu Protokoll beim RPfl), dass die Mutter und die 2 Brüder die Erblasserin zu gleichen Teilen, also zu je 1/3 beerben. Der Erbschein wurde dann mit diesen Quoten erteilt.
Vorausgesetzt, dass die Quoten mit 1/2 + je 1/4 richtig sind, würde ich zunächst die Erben anschreiben und mitteilen, dass die Einziehung des unrichtigen Erbscheins beabsichtigt ist (glücklicherweise ist nur eine Ausfertigung an die Erbin erteilt worden).
Aber wie sieht es aus mit der Neuerteilung eines korrekten Erbscheins, zumal ja der Antrag bereits fehlerhaft war? Muss dieser neu gestellt werden, da der Erbschein ja nur antragsgemäß erteilt werden darf? Von der Erhebung von Kosten würde man dann sicher absehen (§ 21 GNotKG).
Vielen Dank schon mal!