Hallo
Folgender Sachverhalt:
Eingetragener Eigentümer ist verstorben, Erben unbekannt, Nachlasspflegschaft ist angeordnet.
Nachlasspfleger hat den Grundbesitz veräußert, im Grundbuch ist bereits eine AV für den Käufer eingetragen.
Soweit kein Problem.
Nun beantragt der Nachlasspfleger die Eintragung eines "Nachlasspflegschaftsvermerks" im Grundbuch.
Ist das überhaupt eintragungsfähig bzw. besteht hierfür ein Bedürfnis?
Der Fall ist m.E. doch vergleichbar mit Vormundschaft/Pflegschaft, dort würde man doch auch keinen
Vermerk im Grundbuch eintragen, oder liege ich da falsch?