Hallo,
ich habe gerade in einer Pfändungsakte (Kontopfändung bei der Sparkasse) folgenden Antrag bekommen:
Bei dem gepfändeten Konto handelt es sich um das P-Konto meines im Juni 2014 verstorbenen Ehemannes. Gem. § 765a ZPO beantrage ich die Freigabe des P-Kontos.
Beigefügt sind dem Antrag einige Kontoauszüge sowie u. a. ein Schreiben der Sparkasse an die Antragstellerin:
"Sehr geehrte Frau ABC,
die Kontoauflösung bzgl. des Kontos ihres vorstorbenen Ehemannes darf aufgrund der aktuellen Pfändung nicht durchgeführt werden. Sollten wir das Konto auflösen, wird das Guthaben an den Pfändungsgläubiger überwiesen. Die einzige Möglichkeit das Guthaben zu behalten ist, dass Sie zum Amtsgericht gehen und dort sagen, dass Sie das Geld für Beerdigungskosten, Grafpflege o. ä. benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Kreissparkasse XY"
Jemand sowas schonmal gesehen? Ist da was dran?
Also eine Freigabe nach § 765a ZPO nur weil jemand verstorben ist kommt mir doch etwas komisch vor.
Ergänzend zum Sachverhalt sei noch angemerkt, dass die Frau eine Kontovollmacht hat und sich das Geld immer schön jeden Monat auf ihr eigenes Konto umbucht.
Jemand sowas ähnliches schonmal gehabt und eine Idee, wie ich da jetzt herangehe?!