Folgender Fall:
Mutter verstorben, es sind zwei minderjährige Kinder da.
Von dem einen Sohn hat das Jugendamt die Vormundschaft. Für den anderen läuft gerade das Vormundschaftsverfahren beim AG. Da ist grad also noch nicht raus, wer gesetzlicher Vertreter ist.
Bei der Verstorbenen handelte es sich wohl um ein Messi. Jetzt gehts um die Problematik mit der Wohnungskündigung / und Räumung.
Die Verwandschaft tritt jetzt an mich heran und drängt darauf, dass ein Nachlasspfleger bestellt wird, der das ganze abwickelt.
Im Moment habe ich ja aber bekannte Erben, nämlich die minderjährigen Kinder. Nur werden voraussichtlich alle ausschlagen, da eben keine Vermögens da ist, im Gegenteil.
Meint ihr, ich könnte hier jetzt schon einen Nachlasspfleger bestellt, weil quasi davon ausgegangen wird, dass demnächst die ganze Ausschlagungskette in Gang kommt?
Die Schwester hat auch noch die Schlüssel von der Wohnung, die Vermieterin will die aber nicht nehmen, ohne dass die Schwester was unterschreibt. Das will sie natürlich nicht machen. Und fragt mich jetzt, was sie mit den Schlüsseln tun soll??
Bin mit so "praktischen" Problemen etwas überfordert und weiß nicht recht, was ich ihr sagen soll...??