Ein minderjähriges Kind ist infolge Erbfolge Mitgesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR geworden.
Nunmehr soll der Gesellschaftsanteil des Kindes auf einen Mitgesellschafter übertragen werden. Alle Gesellschafter haben mitgewirkt - auch die gesetzliche Vertreterín des Minderjährigen.
Durch einen Mitgesellschafter ist nunmehr der Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung der Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern gestellt worden.
(Die gesetzliche Vertreterin ist nicht von der Vertretung ausgeschlossen, weil nicht Mitglied der GbR und nicht verwandt mit den GbR Mitgliedern.)
Fragen:
Wonach ist die Vereinbarung genehmigungsbedürftig? § 1821 Nr. 1 BGB - Verfügung über ein Grundstück ?
Muss nicht zwingend die gesetzliche Vertreterin den Genehmigungsantrag stellen?
Ist die Vereinbarung über die Übertragung des Gesellschafteranteils formfrei?