Verein Wahl in falsche Vorstandsfunktionen

  • Hallo,

    ich habe den Fall, dass der Verein einen neuen Vorstand gewählt hat und dies auch angemeldet hat.

    Problem: Laut Satzung gibt es den 1. und 2. Vorsitzenden, die gemeinsam vertreten. Gewählt wurde in der Mitgliederversammlung ausdrücklich ein "Vorsitzende", ein "1. Stellvertreter" und ein "2.Stellvertreter".
    Ich würde ja sagen, da haben Sie Pech gehabt. Da die Funktionen nicht übereinstimmen, ist die Wahl unwirksam. eine Auslegung halte ich für bedenklich.
    Oder sieht jemand einen Ausweg?:cowboy:

    Was wir wissen, ist ein Tropfen; was wir nicht wissen, ein Ozean .

  • Gibt denn die Satzung 2 Stellvertreter her?
    Wenn ja, wäre das Amt des 2. Vorsitzenden nicht besetzt und der Verein nicht ordnungsgemäß vertreten.

    Wenn es aber heißen sollte: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, ein Stellvertreter - kann man wohl trefflich streiten.
    Streng genommen hättest du recht.
    Andererseits nehmen viele Vereine es selbst mit der Bezeichnung der Vorstandspositionen nicht so genau, meinen aber die Verteilung eigentlich so, wie es die Satzung hergibt. Ich gebe zu, dass ich dann eher zu pragmatischen Lösung neige und mir letzteres notfalls einfach bestätigen lasse und eintrage.

  • Schließe mich Anta an.
    Lasse mir in solchen Fällen vom Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl versichern, dass das gewählte Amt mit dem in der Satzung vorgesehenen Vorstandsamt übereinstimmt.

    Ganz oft hab ich das mit dem Schatzmeister. Der wird auch Kassierer, Kassenführer oder Kassenwart genannt, obwohl der Schatzmeister in der Satzung steht.

    Wenn aber -wie Anta schon schreibt- die Satzung noch zwei Vertreter der Vorsitzenden hergibt, welche unabhängig von den 1. und 2. Vorsitzenden existieren, hat der Verein Pech gehabt...

  • Wenn aber -wie Anta schon schreibt- die Satzung noch zwei Vertreter der Vorsitzenden hergib

    Laut Sachverhaltsschilderung gibt es aber gerade nur 1. und 2. Vorsitzenden. Da kann der Verein nicht einfach Ämter dazu erfinden, ich würde die Eintragung auch ablehnen. Wenn mal einer Kassenwart statt Kassierer schreibt, ist das natürlich was anderes.

  • Ich habe zzt. keine Quellen zur Hand, aber aus dem Ärmel geschüttelt könnte man evtl. auch sagen, dass die beiden vorhandenen VS-Posten besetzt worden sind und die Wahl des nicht vorhandenen 2. Vertreters geht ins Leere. Nur - ob das haltbar ist, kann ich jetzt nicht belegen.

  • Hallo,

    und danke für die Beiträge. Streng genommen geht die ganze Wahl ins leere, so dass die ANmeldung zurückzuweisen wäre. Habe mich aber pragmatisch entschieden. Ich werde Sie anschreiben und daraufhinwirken, dass Sie sich vertan haben. Dies würde auf eine Berichtigung des Protokolls hinauslaufen.

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