Hallo,
ich habe den Fall, dass der Verein einen neuen Vorstand gewählt hat und dies auch angemeldet hat.
Problem: Laut Satzung gibt es den 1. und 2. Vorsitzenden, die gemeinsam vertreten. Gewählt wurde in der Mitgliederversammlung ausdrücklich ein "Vorsitzende", ein "1. Stellvertreter" und ein "2.Stellvertreter".
Ich würde ja sagen, da haben Sie Pech gehabt. Da die Funktionen nicht übereinstimmen, ist die Wahl unwirksam. eine Auslegung halte ich für bedenklich.
Oder sieht jemand einen Ausweg?
Was wir wissen, ist ein Tropfen; was wir nicht wissen, ein Ozean .