Aus dem Bericht über die persönlichen Verhältnisses des Betreuten ergibt sich, dass der Betreute (wohnt noch in Wohnung) immer wieder stationär behandelt werden muss, da er aufgrund des altersbedingten körperlichen Zustandes immer wieder stürzt. Der Betreute lehnt aber einer dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim ab, das alleine wohnen sei aber wohl auch grenzwertig. Zweimal am Tag kommt aber der Pflegedienst vorbei.
Meine Überlegung ist jetzt, ob aufgrund der häufigen Stürze eine Selbstgefährdung im Sinne des § 1906 BGB vorliegt und ich den Betreuer darauf hinweisen muss eine Unterbringung prüfen zu lassen. (Aufgabenkreis umfasst Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung)
In der Kommentierung habe ich gelesen, dass eine Selbstgefährdung kein zielgerichtetes Tun voraussetzt, Grund kann zum Beispiel auch Herumirren in eisiger Kälte sein.
Was macht ihr in solchen Fällen?