Privatschriftliche eidesstattliche Versicherung im Erbscheinsverfahren

  • Das Verschweigen eines Neki dürfte regelmäßig schwer mit einer Strafe zu belegen sein, weil der Antragsteller zum Beispiel ganz einfach behaupten kann, er hätte gedacht dass ein Neki kein Erbrecht hat und er dieses darum auch nicht erwähnen muss. Strafrechtlich nicht einfach zu bewerten. Anders wenn ich bewusst einen Bruder oder die Erwähnung eines Testaments unterschlage.

    Dennoch sind nach meiner Erfahrung Strafen in dem Bereich sehr sehr selten.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Hilft nur sauber formulieren: von nichtehelichen Abkömmlingen des Erblassers ist nichts bekannt. Auf das Erbrecht von nichtehelichen Abkömmlingen wird's hingewiesen.

    Frage: Was ist eigentlich an Eides Statt zu versichern? Nur die Angaben i.S. Des 2356 Absatz 2 BGB. Fällt hierunter auch die Erklärung "alle Erben haben die Erbschaft angenommen""?

  • Das Verschweigen eines Neki dürfte regelmäßig schwer mit einer Strafe zu belegen sein, weil der Antragsteller zum Beispiel ganz einfach behaupten kann, er hätte gedacht dass ein Neki kein Erbrecht hat und er dieses darum auch nicht erwähnen muss.


    Außerdem muss dem Angeschuldigten auch erst einmal nachgewiesen werden, dass er vom Neki wusste. Soll ja nicht immer der Fall sein. :oops:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!