Schönen guten Morgen!
Ich darf Euch mal kurz meinen Sachverhalt schildern:
Am 13.08.2013 verkauft eine 44 jährige Frau Ihr Grundeigentum (Haus selbst bewohnt) an einen ortsbekannten Immobilienmakler.
Im notariellen Kaufvertrag wird u.a. die Einräumung eines auf 20 Jahre befristeten Wohnrechtes bewilligt, welches mit Eigentumsumschreibung eingetragen wird. Umschreibung erfolgte am 13.11.2013.
Mit Löschungsantrag betr. das Wohnrecht vom 28.07.2014 wird die Löschungsbewilligung der Berechtigten vom 24.01.2014, unterschriftsbeglaubigt vom Ortsgericht, zur Akte eingereicht.
Soweit hört sich das ja alles normal an.
Am 25.03.2014 wurde für die 44jährige Verkäuferin eine vorläufige Betreuung eingerichtet, u.a. mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Rechts-/Antrags- und Behördenangelegenheiten, Postvollmacht.
Grundlage der Anordnung ist das ärztliche Zeugnis vom 04.02.2014.
Nach Rücksprache mit dem Betreuer teilt dieser mit, dass sich die Verkäuferin nicht bewußt war, dass sie in die Löschung ihres Wohnrechtes eingewilligt habe. Sie dachte bzw. ihr wurde gesagt, es ginge um die Löschung eines Wohnrechtes, welches ihre Großmutter betreffe.
Ein Wertersatz wird/wurde nicht gezahlt. Das Wohnrecht wurde mit 120.000 EUR bewertet.
Da ich den Eindruck habe, dass die Verkäuferin gar nicht weiß, was sie da getan hat - kann ich den Löschungsantrag zurückweisen? Denn wenn`s erstmal gelöscht ist, ist das Recht pfutsch und die Frau verliert ihren Wohnraum.
Der Betreuer bedient sich jetzt eines Anwaltes - evtl. Anfechtung der Löschungsbewilligung. Ich hoffe, die lassen sich was einfallen. Nur mir sitzt der Notar im Nacken.
Bin für ein paar Gedanken zu diesem Thema dankbar.