Hallo, folgendes Problem beschäftigt mich gerade und zwar:
RA hat seine erste Tätigkeit am 07.10.2014 entfaltet, Antrag auf nachträgliche Bewilligung ist hier am 14.11.2014 eingegangen, mithin zu spät. So weit, so gut.
Jetzt teilt mir RA mit, dass er den Antrag gar nicht früher stellen konnte, weil der Mandant eine Rechtsschutzversicherung hat, die erst mit Schreiben vom 27.10.204 mitgeteilt hat, dass sie nicht eintritt. Die Besprechung mit dem Mandanten konnte wegen terminlicher Auslastung erst am 12.11.2014 erfolgen und da konnten dann auch erst alle erforderlichen Unterlagen beigebracht werden.
Nach Auffassung des RA` begann die 4-Wochenfrist erst am 27.10.2014, also zu dem Zeitpunkt zu dem klar war, dass die RSV nicht eintritt. Wo auch immer er das her hat- ich habe in der Kommentierung dazu nichts gefunden und auch Entscheidungen habe ich keine gefunden. M.E. ist der Antrag verspätet, er hätte auch vorsorglich gestellt werden können, die Belege hätten nachgereicht werden können.
Ich meine, dass die 4-Wochen Frist nicht gehemmt werden kann, wodurch auch immer.
Hatte das vielleicht schon mal jemand?