Halli-Hallo, wer kann mir weiterhelfen.
Ich habe eine GmbH & Co. KG mit über 200 Kommanditisten. Einige Kommanditisten haben ihre Beteiligung gekündigt und einige sind insolvent geworden. Die Gesellschaft ist mehr oder weniger vermögenslos. Lt. Gesellschaftsvertrag scheiden die Kommanditisten bei Kündigung oder wenn das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen ist, aus. Ich weiß es nicht und nehme mal an, dass der Gesellschaftsvertrag dem HR nicht vorliegt, die Unterschriften sind nicht beglaubigt.
Kann ich mich auf den Gesellschaftsvertrag berufen und gemäß §.... des Ge-Vertrages das Ausscheiden des Kommanditisten aufgrund Kündigung zum... bzw. wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum AZ....... anmelden? (alle Gesellschafter melden an) Müssen Nachweise erbracht werden? Muss der Gesellschaftsvertrag im Original eingereicht werden? Ggf. müssen die Unterschriften beglaubigt sein? Muss der Insolvenzverwalter bei der Anmeldung mitwirken?
Vielen Dank im Voraus.