Moin,
ich habe hier im Geburtenbuch eine Beschreibung betreffend den Tod eines im 2. Weltkrieg gefallen Soldaten mit konkretem Sterbedatum. Diese Beischreibung erfolgte aufgrund einer Mitteilung vom Oberkommado der Wehrmacht in Berlin mit Aktenzeichen.
Ich frage mich, ob diese Beschreibung im Geburtenbuch dazu geeignet ist den Tod dieser Person, also dass er als Miterbe im Erbscheinsverfahren weggefallen ist, ausreichend ist, oder ob es eines gesonderten Todeserklärungsverfahrens bedarf.
Was meint ihr?
Grüße
Döner