Sterbevermerk vs. Todeserklärungsverfahren

  • Moin,
    ich habe hier im Geburtenbuch eine Beschreibung betreffend den Tod eines im 2. Weltkrieg gefallen Soldaten mit konkretem Sterbedatum. Diese Beischreibung erfolgte aufgrund einer Mitteilung vom Oberkommado der Wehrmacht in Berlin mit Aktenzeichen.

    Ich frage mich, ob diese Beschreibung im Geburtenbuch dazu geeignet ist den Tod dieser Person, also dass er als Miterbe im Erbscheinsverfahren weggefallen ist, ausreichend ist, oder ob es eines gesonderten Todeserklärungsverfahrens bedarf.

    Was meint ihr?

    Grüße
    Döner

  • Er kann nicht für Tod erklärt werden, weil er nicht im Sinne von § 1 VerschG verschollen ist. Einfach bei der WASt einen Sterbenachweis anfordern oder beim Standesamt I in Berlin. Ist das erfolglos, müsste ein Todesfeststellungsverfahren erfolgen oder aber im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens eine öffentliche Aufforderung nach § 2358 II BGB.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Mir würde die Beischreibung reichen (als "anderes Beweismittel" i. S. d. § 2356 Abs. 1 S. 2 BGB).

    Das ist natürlich auch eine und vielleicht sogar die schnellste Lösung...insbesondere da das StA I monatelange Bearbeitungszeiten hat.

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