Im Grundbuch ist die X GmbH & C. KG als Eigentümerin eines Wohnungsrechts eingetragen.
Das Wohnungsrecht wurde in einem notariellen Kaufvertrag verkauft, die Eintragung einer Auflassungsvormerkung bewilligt und beantragt.
Als Verkäufer im Kaufvertrag tritt allerdings nicht die X GmbH & Co. KG sondern deren Komplementär-GmbH auf.
Im selben Vertrag erklärt die Verkäuferseite, dass sämtliche Aktiva und Passiva durch Anwachsung der Kommanditbeteiligung auf die einzige verbleibende Gesellschafterin auf diese (die Komplementär-GmbH) übergegangen seien.
Meine heutige Einsicht in das Registerblatt der X GmbH & Co. KG hat ergeben, dass eine weitere Komplementärin und der einzige Kommanditist ausgeschieden sind und die vorgenannte Komplementär-GmbH tatsächlich als einzige Gesellschafterin verblieben ist.
Reicht das aus oder sind noch weitere Nachweise zu erbringen?