Hallo an die AO.gläubiger,wie macht Ihr das denn mit den vom DS nichtgezahlten SZ?
Gruß Thomas
Nach Zahlung der Pfändungsumme - also Hauptschuld und in der Pfändung enthaltene SZ - muss wegen § 254 AO für die "neuen" SZ ein Leistungsgebot an den Schuldner ergehen. Zahlt er daraufhin nicht, gibt`s halt `ne neue Pfändung.
Gruß
Ash