Verwertung "nach" Räumung

  • Hallo Ihr!

    So eine Sache hatte ich auch noch nicht: Räumungstitel liegt vor - GV wird mit Durchführung der Räumung (das "Komplettprogramm") beauftragt. Dann teilt Gl. mit, zu räumende Wohnung wäre schon "leer". Räumungsauftrag wird entsprechend modifiziert und auf den Austausch der Schlösser beschränkt.

    Und siehe da: Wohnung war doch nicht "leer" :teufel:

    GV tauschte nun zwar die Schlösser aus; was aber geschieht mit den sich noch in der Wohnung befindlichen Sachen??

    LG

  • Genau, das Ganze mit "leer" und "doch nicht leer" mal ausblenden - Antrag auf "echte" Räumung wurde in § 885a ZPO geändert. Also Vermieterpfandrecht und leider auch Vermieteraufbewahrungspflicht für in Wohnung befindlichen unpfändbaren und einlagerungsfähigen Kram.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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