Zustellungsbevollmächtiger kann nicht zustellen

  • Hallo, liebe Leute.

    Ich habe eine etwas ausgefallene Konstellation der Zustellung eines Strafbefehls.

    Der Verurteilte hat seinen Wohnsitz im Ausland. Die Adresse war hier bekannt. Zwecks Zustellung des Strafbefehls wurde ein Zustellungsbevollmächtigter mit der Zustellung an den Verurteilten beauftragt. Hinterher stellte sich allerdings heraus, dass die Anschrift, die der Verurteilte angab, nicht stimmt. Die Zustellung des Strafbefehls konnte damit durch den Bevollmächtigten nicht erfolgen.

    Nun gibt es zwei Meinungen:

    1. Der Verurteilte ist "selber Schuld", dass er die falsche Adresse angegeben hat. Dies hindert nicht den Eintritt der Rechtskraft, da nunmehr die Zustellung des Strafbefehls an den Zustellungsbevollmächtigten maßgeblich ist.

    2. Der Verurteilte kann mangels der Zustellung an ihn gar nicht wissen, dass er durch Strafbefehl verurteilt wurde. Die Rechtskraft konnte nicht eintreten, da die Zustellung an den Bevollmächtigten nicht die Zustellung an den Verurteilten ersetzt.

    Was denkt ihr und wie wird ein solcher Fall bei euch bearbeitet? Über Anregungen und ggf. Rechtssprechung wäre ich sehr dankbar :)
    Habe bereits einige Kommentare durchgeschaut, allerdings nichts gefunden...

    Liebe Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!