Schönen guten Tag beisammen,
immer wieder habe ich bei meiner Arbeit folgendes Problem.
Der Schuldner der die Verbraucherinsolvenz angemeldet hat, hat auf seinem P-Konto einen Grundsockelbetrag von 1045,- der von der Bank freigegeben wird.
Tatsächlich aber bekommt der Schuldner vom Arbeitgeber den durch die Pfändungstabelle freugegebenen Anteil des Gehaltes überwiesen. Dar Pfändbare Teil geht direkt an den Insolvenzverwalter.
So weit so gut.
Problem: Die überwiesene Summe übersteigt den Sockelbetrag. Der Schuldner hat keine Unterhaltsverpflichtungen.
Meine Frage nun, welcher Weg bei Gericht ist der Richtige um Den Sockelbetrag an den individuellen Freibetrag anzupassen.
Immer wieder § 850 k IV ZPO, dieser ist aber nur bei unterhaltsverpflichtungen relevant.
Welcher Antrag ist also der richtige.
Mit besten Grüßen