Jetzt darf ich auch mal was fragen, nicht immer nur kommentieren.
Ausgangsfall: Unterhaltspfändung (lfd.) mit Titel (Verpflichtungsurkunde) aus 2006. Regelbetrag (dyn., 100%) wurde falsch umgerechnet (in Prozentanteil Mindestunterhalt) und deswegen ging postwendend die Erinnerung ein.
Schuldner teilt nun mit, dass er der Meinung ist, der Prozentanteil soll richtigerweise auf 90,3% vom Mindestunterhalt gesetzt werden - ich komm aber auf 94%. Der Gläubiger hat sich bei der Anhörung dazu überhaupt nicht geäußert.
Wird der Schuldnerantrag in so einem Fall als wahr unterstellt? Oder darf ich in meiner Begründung hübsch formulieren?
Die Details noch: Kind 2001 geboren, frische Bundesländer.
Schon jetzt der Dank.