Einen guten Montagmorgen wünsche ich und stelle gleich mal folgendes Problem hier rein:
Zwei Herren, die in BGB-Gesellschaft als Eigentümer eines Wohnungseigentums eingetragen sind, beschließen die Auflösung eben dieser eingetragenen GbR.
Der vorgelegte Vertrag enthält die Auseinandersetzung über das WE einschließlich Einigung und Bewilligung dahingehend, dass jeder nun Eigentümer eines halben Anteils am WE ist.
Sodann überträgt jeder der beiden seinen halben Anteil an die geliebte Ehefrau unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchs für sich unter Übernahme aller Lasten.
Auf Voreintragung der Herren mit ihren 1/2 Anteilen wird ausdrücklich verzichtet und zwar etwa 6 mal. Und sowas macht mich immer etwas stutzig und nachdem ich inzwischen 5 Jahre kein Grundbuch mehr bearbeitet hab, frag ich zur Sicherheit mal nach:
Voreintragung wirklich entbehrlich? (Kettenauflassung?) Bewirkt die Auflösung der GbR eine Grundbuchunrichtigkeit und es handelt sich um eine Berichtigung? Dem stünde aber wohl die notwendige Auflassung entgegen, oder?
UB notwendig? Natürlich nicht für die Übertragung auf die Ehefrauen aber von der GbR auf die Privatpersonen?
Das gleiche bei der Zustimmung des Verwalters.
Und zuletzt: Kosten für die Eigentumswechsel? (Sorry, aber das GNotKG ist mir gänzlich neu )