Wie ist der aktuelle Rechtsprechungsstand bei Scheidung und Trennungsfolgen?

  • Hallo,
    habe nach laaaanger Zeit mal wieder eine Erinnerung diesbezüglich auf dem Tisch und frage mich nun, wie momentan der Rechtsprechungsstand ist. Mein letzter Kenntnisstand ist insofern von 2010. Hat sich da was getan? Kann mir jemand mit der neuesten Rechtsprechung weiterhelfen. Vielen Dank!

  • Meinst Du die Frage, wie viele Beratungshilfesachen sich aus der Trennung ergeben? Gib mal Scheidung und Trennung als Suchbegriffe im Forum RAST ein, da hast Du über 30 Treffer. Jedenfalls kannst Du nicht mehr mit einem Schein das ganze Spektrum abdecken, so weit besteht Einigkeit. In aller Regel werden Unterhalt, Hausrat und Zugewinn über verschiedene Scheine abgerechnet, ebenso Umgangsrecht etc.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Die Rechtsprechung, die mich in letzter Zeit zum allergrößten Teil überzeugt hat, ist die des OLG Naumburg, Beschluss vom 28.03.2013, 2 W 25/13.

    Nicht vollständig überzeugt mich der Beschluss insbesondere dahingehend, dass er die Ehesachen als beratungshilferechtliche Angelegenheit benennt. Dies ist m. E. aber im Hinblick auf § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 RVG in der Regel abzulehnen.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • In eine ähnliche Kerbe wie OLG Naumburg schlägt auch die aktuelle Auflage vom Büttner/Wrobel-Sachs unter Rn. 1022. Ich habe den Kommentar gerade nicht zur Hand, meine aber, er bezöge sich zumindest teilweise auch auf das OLG Naumburg.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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