Hallo zusammen,
im Grundbuch war A eingetragen aufgrund eines Erbscheins aus dem Jahr 1995. Grundlage war ein handschriftliches Testament der Eheleute A + B, in dem sich beide gegenseitig zu Erben einsetzen. Es wurde weiterhin folgendes bestimmt: Als Testamentsvollstrecker bestimmen wir X. Er hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die Erbauseinandersetzung friedlich verläuft (ich frage mich: welche Auseinandersetzung??) und die Maßnahmen getroffen werden, die zur Durchführung dieser Absicht erforderlich sind.
B verstirbt und als A eingetragen wird, wird auch der TV-Vermerk eingetragen.
Jetzt stirbt A und wird beerbt von C + D aufgrund eines neuen notariellen Testaments der Erblasserin A. C+ D verkaufen nun das Grundstück und der noch eingetragene TV-Vermerk soll natürlich gelöscht werden. Geht das jetzt einfach so auf Antrag von C + D? Ich hab gerade irgendwie nen Brett vorm Kopf...