Kosten bei Testamentseröffnung eines offensichtlich unwirksamen Testaments

  • Hallo !

    Welche Kosten erhebt ihr bei der Eröffnung eines offensichtlich unwirksamen Testamentes (Testament mit Schreibmaschine oder am Computer verfasst) ?
    Die 100,00 € Festgebühr finde ich irgendwie unbillig....

    LG ! :strecker

  • Das ist eine politische Frage. Die entscheiden wir am Wahltag. Ich habe den hier zuständigen CDU-Abgeordneten mal angeschrieben und eine abweisende Antwort erhalten. Nach deren Vorstellung ist das sogar sehr billig.

  • Ob ein Testament wirksam oder unwirksam ist, hat auf das Entstehen oder die Höhe der Gebühr seit jeher keinen Einfluss. Weshalb das Testament unwirksam ist, spielt dabei keine Rolle. Insbesondere kommen nicht nur Formfragen als Unwirksamkeitsgründe in Betracht. Man denke nur an die unwirksame abweichende (formgültige) letztwillige Verfügung des überlebenden Ehegatten, die in Widerspruch zu einer bindenden gemeinschaftlichen oder erbvertraglichen Verfügung steht.

    Was hier an Empörung anklingt, ist einer Empörung nicht wert. Im Gegenteil: Nach neuem Gebührenrecht kommen die Beteiligten mit der Festgebühr noch gut weg. Früher konnten das im Einzelfall - je nach Nachlasswert - tausende von EUR sein.

  • Was hier an Empörung anklingt, ist einer Empörung nicht wert. Im Gegenteil: Nach neuem Gebührenrecht kommen die Beteiligten mit der Festgebühr noch gut weg. Früher konnten das im Einzelfall - je nach Nachlasswert - tausende von EUR sein.


    Das kommt davon wenn man am Prinzip der Wertgebühr herumfummelt. Früher mußten die Erben des verstorbenen Herrn Stin K. Reich tausende von Euro zahlen - ein verschwindend kleiner Bruchteil des Nachlasses. Aber jetzt sind sie für ein Testament mit €100 dabei, während die fünf Nichten von Omma Käthe, denen sie jeweils handgeschrieben in je einem Testment 1000 Euro vermacht hat, für jedes Testament die 100 Euro abdrücken dürfen.

    Und man komme mir nicht mit "wäre Omma Käthe doch zum Notar gegangen, dann hätte sie nur ein Testament gemacht" - das ist nur ein weiteres Mal eine Regelung à la "Wer schlau, gerissen und gut beraten ist, profitiert, und alle anderen zahlen dafür".

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Wenn man vergleicht, welch großen Aufwand das Nachlassgericht bei einem Erbscheinsantrag hat (Feststellung des Nachlasswertes, Beteiligte sind persönlich anwesend, eidesstattliche Versicherung...), und welch vergleichsweise geringen Aufwand bei der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen, halte ich die neue Regelung mit der Pauschalgebühr von 100,-- EUR für angemessen. Es wurde ja auch schon bei der Errichtung des Testaments eine Wertgebühr bezahlt.

    Für mich ist es jedoch unstrittig, dass die Eröffnung einer augenscheinlich unwirksamen Verfügung auch mit 100,-- EUR abgerechnet wird. Wo soll man sonst die Grenzen für eine Nichterhebung ziehen?

  • Was hier an Empörung anklingt, ist einer Empörung nicht wert. Im Gegenteil: Nach neuem Gebührenrecht kommen die Beteiligten mit der Festgebühr noch gut weg. Früher konnten das im Einzelfall - je nach Nachlasswert - tausende von EUR sein.


    Das kommt davon wenn man am Prinzip der Wertgebühr herumfummelt. Früher mußten die Erben des verstorbenen Herrn Stin K. Reich tausende von Euro zahlen - ein verschwindend kleiner Bruchteil des Nachlasses. Aber jetzt sind sie für ein Testament mit €100 dabei, während die fünf Nichten von Omma Käthe, denen sie jeweils handgeschrieben in je einem Testment 1000 Euro vermacht hat, für jedes Testament die 100 Euro abdrücken dürfen.

    Und man komme mir nicht mit "wäre Omma Käthe doch zum Notar gegangen, dann hätte sie nur ein Testament gemacht" - das ist nur ein weiteres Mal eine Regelung à la "Wer schlau, gerissen und gut beraten ist, profitiert, und alle anderen zahlen dafür".

    Schön wär es, wenn es so wäre.

    Wir kämpfen hier mit dem "Notar-Hopping". Man macht ein Testament bei Notar A, ändert es bei Notar B, widerruft beide bei Notar C, ...

    jeder Notar bringt sein Testament bei "seinem" Nachlassgericht in Verwahrung, und das können im BW viele sein. Rücknahme: wieso denn? Und nach dem Tod laufen beim NG x Testamentseröffnungen ein. d.h.: x mal € 100,00 an Eröffnungsgebühren. bring das mal den Erben bei. X-1 mal € 100,00 für die Eröffnung unwirksamer Verfügungen von Todes wegen.

  • Da man ja die Beteiligten auch der widerrufenen Verfügungen benachrichtigen muss, finde ich eine mehrmalige Eröffnungsgebühr richtig. Es macht ja auch mehr Arbeit.
    Die Festgebühr halte ich auch für unsozial. Im Ganzen bekommt die Staatskasse hier aber deutlich weniger als vor der Reform. Die Nachlasswerte sind im Durchschnitt halt hoch.
    Gleiches gilt daher auch für die Verwahrgebühr.

  • Die Festgebühr halte ich auch für unsozial. Im Ganzen bekommt die Staatskasse hier aber deutlich weniger als vor der Reform. Die Nachlasswerte sind im Durchschnitt halt hoch.
    Gleiches gilt daher auch für die Verwahrgebühr.


    Ganz meine Rede: Denen, die schon mehr haben, wird weniger genommen. Und denen, die weniger haben, wird mehr genommen. Und die Differenz zahlt der Staat (= alle, bis auf die Steuerparadiesler) #subventionenfuerreiche

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Wenn man vergleicht, welch großen Aufwand das Nachlassgericht bei einem Erbscheinsantrag hat (Feststellung des Nachlasswertes, Beteiligte sind persönlich anwesend, eidesstattliche Versicherung...), und welch vergleichsweise geringen Aufwand bei der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen, halte ich die neue Regelung mit der Pauschalgebühr von 100,-- EUR für angemessen. Es wurde ja auch schon bei der Errichtung des Testaments eine Wertgebühr bezahlt.

    Für mich ist es jedoch unstrittig, dass die Eröffnung einer augenscheinlich unwirksamen Verfügung auch mit 100,-- EUR abgerechnet wird. Wo soll man sonst die Grenzen für eine Nichterhebung ziehen?

    Wenn ich denke, welchen Aufwand Testamente verursachen, dann zahlt der Staat bei vielen erheblich drauf. Kürzlich ein Privatschriftliches eröffnet. "Ich habe kein Vermögen, will es aber gerecht verteilen. Daher sollen alle meine Geschwister und deren Nachkommen gleich viel bekommen."
    Die Ermittlungen haben das Büro tagelang beschäftigt. Und das für 100€!
    Wenn die nicht schon tot gewesen wäre, ich weiß nicht, was passiert wäre.

  • Ich mag die Festgebühr nicht, aber sie erleichtert gerade bei notariellen Testamenten hier die Arbeit immens. Auch und besonders bei großen Nachlässen.
    Während man sich in manchen alten Verfahren ausschließlich wegen der Eröffnungsgebühr über ein Jahr mit einer Akte rumschlagen konnte, erhebt man nun nach Eröffnung und Annahme die 100 € und der Sack ist zu.

    Das ist schon eine wirkliche Erleichterung.

    Dass es dabei unter Umständen eine politische Motivation gab, dass nicht mehr jeder Prominente die Vermögensverhältnisse vor einem popeligen Nachlassgericht aufdröseln muss, will ich nicht abstreiten.

    Dass man von Omas 1000 € dann 100 € abzweigen muss, ist sehr lästig. Aber 5 x ist es ja normalerweise nicht, da -wir hier jedenfalls- nicht jedes einzelne Testament direkt bei Posteingang eröffnen, sondern zumindest oft einen ganz guten Riecher haben, wo nochwas nachgeliefert kommt.

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