Guten Morgen,
ich habe vor mir liegen ein handschriftliches Testament –ohne Unterschrift-
Die testamentarischen Erben sind nicht die gesetzlichen Erben.
Die gesetzlichen Erben sind derzeit noch unbekannt und müssen noch ermittelt werden.
Der Nachlass ist äußerst werthaltig.
Es ist Nachlasspflegschaft angeordnet.
Nun ist es so, dass ein Erbschein benötigt wird. Mit den testamentarischen Erben wurde der Sachverhalt besprochen, nämlich dass das Testament nicht formwirksam errichtet wurde, da nicht unterschrieben. Es ist zwar der Handschrift nach und wie es geschrieben wurde eindeutig der Erblasserin zuzuordnen aber es besteht durchaus das Risiko, dass der Erbscheinsantrag durch den Richter zurückgewiesen wird. Nun die große Frage, wie ist das mit den Kosten?
Ich habe Erbe A und Erbe B und mehrere Vermächtnisnehmer.
Erbe A will alles daran setzen um notfalls auch eine höherinstanzliche Entscheidung zu erwirken, dass das Testament gültig ist.
Erbe B will kein Kostenrisiko eingehen.
Es entstehen gerichtliche und außergerichtliche Kosten. Trägt im Falle das A höherinstanzlich gewinnt, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten die Staatskasse? Oder trägt A seine Kosten selbst? Könnte er die dann gegenüber dem Nachlass geltend machen?
Im Falle das A verliert, kann er dann die Hälfte der Kosten auch von B fordern, denn immerhin hätte B ja auch etwas davon gehabt, wenn A gewinnt, auch wenn er sich am Kostenrisiko nicht beteiligen möchte? Oder könnte A seine Kosten gegenüber dem Nachlass oder den gesetzlichen Erben gegenüber geltend machen? Oder hat A dann ganz einfach Pech, kein Erbe nur Kosten?
Danke fürs Antworten! Döner