Hallo liebe Kollegen.
Es wurde testamentarisch ein Erbe eingesetzt. Der Erbe wurde im Wege einer Auflage vepflichtet, die Grabpflege für 20 Jahre zu übernehmen.
Ist dies voneinander abhängig, sprich Erbeinsetzung unter der Bedingung des Vollzugs der Auflage?
Für mich war bislang eine Auflage nur eine Verpflichtung, ohne Bedingung für die Erbeinsetzung. Ich habe aber nach Recherche bei Beck-Online gefunden, dass man dies nicht ausschließen kann, sondern ermitteln muss, ob die Erbeinsetzung von dem Vollzug der Auflage abhängt. Dann stellt sich mir aber die Frage, was ist dann überhaupt noch der Unterschied zwischen bedingter Erbeinsetzung und Erbeinsetzung mit Auflage?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.