Hallo allerseits,
Das Land Brandenburg regt die Einrichtung eines Veröffentlichungsportals vor, in den die amtlichen Hinterlegungen veröffentlicht werden, die für unbekannte Gläubiger, unbekannte Erben, unbekannte Berechtigten angenommen werden.
Insbesondere die Hinterlegungen nach beendeten Nachlasspflegschaften ohne erfolgreiche Ermittlung der Erben sollen so auch für professionelle Erbenermittler publik gemacht werden, damit eventuell doch mehr Erben ermittelt werden.....
Nach meiner Ansicht soll hier die Möglichkeit eröffnet werden, Aufträge zu aquirieren... Sind die Nachlässe werthaltig, wird ja meines Erachtens die an die Nachlasspfleger übertragene Erbenermittlung auch unter Zuhilfenahme von professionellen Erbenermittlern durchgeführt. Die entscheiden dann, ob es sich lohnt...... und erfolgversprechend laufen kann.... Un es gruselt mich vor den zu erwartenden Anträgen auf Akteneinsicht bei den Nachlassgerichten........
Wie seht ihr das ?