Einrichtung Hinterlegungsportal zur Veröffentlichung von amtlichen Hinterlegungen

  • Hallo allerseits,

    Das Land Brandenburg regt die Einrichtung eines Veröffentlichungsportals vor, in den die amtlichen Hinterlegungen veröffentlicht werden, die für unbekannte Gläubiger, unbekannte Erben, unbekannte Berechtigten angenommen werden.
    Insbesondere die Hinterlegungen nach beendeten Nachlasspflegschaften ohne erfolgreiche Ermittlung der Erben sollen so auch für professionelle Erbenermittler publik gemacht werden, damit eventuell doch mehr Erben ermittelt werden.....
    Nach meiner Ansicht soll hier die Möglichkeit eröffnet werden, Aufträge zu aquirieren... Sind die Nachlässe werthaltig, wird ja meines Erachtens die an die Nachlasspfleger übertragene Erbenermittlung auch unter Zuhilfenahme von professionellen Erbenermittlern durchgeführt. Die entscheiden dann, ob es sich lohnt...... und erfolgversprechend laufen kann.... Un es gruselt mich vor den zu erwartenden Anträgen auf Akteneinsicht bei den Nachlassgerichten........
    Wie seht ihr das ?

  • Ob es tatsächlich was bringt sei mal dahingestellt und kann ich im voraus auch nicht wirklich beurteilen, wenn ab und zu mal ein berechtigter dadurch zu seinem Geld kommt ist es ja nicht schlecht.
    Als Versuch halte ich das nicht für verkehrt.

  • Das Land Brandenburg regt das an?

    Wo kann ich das nachlesen?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Die Erbenermittlung wird doch im Rahmen der Nachlasspflegschaft versucht. Nur wenn die nichts gebracht hat, kommt es zur Hinterlegung (ohne "unbekannte Erben" kein HL-Grund). Wozu soll man alles nochmal von vorne anfangen ? M.E. viel Aufwand für nix!

  • Den Aufwand, um alles nochmal von vorne anzufangen, trägt ja dann der Erbenermittler auf sein Risiko.

    In diesen Szenarien, wo der NP die Suche aufgegeben und den Nachlass hinterlegt hat, sind die Erbenermittler, die auf Erfolgshonorar arbeiten, ein Segen.

  • Mich würde wirklich interessieren, wie/wo das Land Brandenburg angeblich so eine Anregung gemacht haben soll...gerade Brandenburg...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Nach meiner Ansicht soll hier die Möglichkeit eröffnet werden, Aufträge zu aquirieren...

    Ja und? Ich bin immer wieder erstaunt, wie sich hier darüber mehr oder weniger empört wird, dass es Personen gibt, die im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren Geld verdienen.

    Auch wenn sich hier, was ja nun auch in Zuschriften regelmäßig zum Ausdruck gebracht wird, in Geld-/Vergütungsdingen etliche User als verlängerter Arm des Bezirksrevisors und des Fiskus verstehen, ist es doch nicht Sinn der Sache, Geld in die Hinterlegung zu schieben, auf dass es nach 30 Jahren dem Land zustehe.

    Un es gruselt mich vor den zu erwartenden Anträgen auf Akteneinsicht bei den Nachlassgerichten

    Bei Akteneinsiciht drehen offenbar viele Rpfl. am Rad, sieht man hier an den gelegentlichen "wie kann ich die Akteneinsicht verhindern?"-Threads. Wenn Dir das nicht passt, dann weise doch den Antrag auf Akteneinsicht einfach zurück.

  • Den Aufwand, um alles nochmal von vorne anzufangen, trägt ja dann der Erbenermittler auf sein Risiko.

    In diesen Szenarien, wo der NP die Suche aufgegeben und den Nachlass hinterlegt hat, sind die Erbenermittler, die auf Erfolgshonorar arbeiten, ein Segen.

    Nein, den Aufwand mit der Veröffentlichung hat die HL-Stelle.

    Ich habe noch nicht erlebt, dass ein Geldbetrag hinterlegt wurde, der hoch genug ist, um einen Erbenermittler einzuschalten. In diesen Fällen kommt es gar nicht erst zur Hinterlegung, sondern der Nachlasspfleger schaltet eben den besagten Erbenermittler ein. HL-Fälle sind die Fälle, in denen die Kosten einer (weiteren) Erbenermittlung in keinem Verhältnis zum Nachlasswert stehen.

    Vor diesem Hintergrund halte ich eine Veröffentlichung von derartigen Hinterlegungen weiterhin für Quatsch.

  • Nach meiner Auffassung sollten grundsätzliche Sachen, so wie die Manifestierung von Bekanntmachungs- Veröffentlichungsvorschriften und die daraus resultierenden Arbeitsaufwände für nachfolgende Bereiche gut durchdacht und einen sittlichen Nährwert haben.
    Den kann hier nicht nicht wirklich erkennen. Bei unbekannten Erben ist die vorangegangene Erbenermittlung, unter der Annahme, dass sie geführt wurde, auch im Rahmen der NL Pflegschaft, bereits erfolgt.
    Die unbekannten Gläubiger/Rechtsnachfolger bei Hinterlegungen nach § 10 GBBerG sind im Regelfall nicht ermittelt, da die Hinterlegungsmöglichkeit nach § 10 GBBerG nicht die Ermittlung derselben voraussetzt. Die Hinterlegung ist normiert, um die Grundbücher in den neuen Bundesländern sauber zu kriegen und liegen als Surrogat für diese Rechte vor. Die Hinterlegungsstelle hat meines Erachtens auch keine Ermittlung zu den eventuell Empfangsberechtigten anzustellen, jedenfalls habe ich das so gelernt. Die Wertgrenzen des § 10 GBBerG machen diese Fälle für Erbenermittler auch nicht attraktiv.
    Eine amtliche Erbenermittlung ist zumindest in MV nicht normiert, so dass mir der Anzeige an das NL Gericht auch keine amtliche Erbenermittlung in Gang gesetzt wird, sprich, eine NL Akte (mit Inhalt) vorhanden ist. Also .... welchen sittlichen Nährwert hat das Veröffentlichungsportal ?? ... außer einen weiteren Arbeitsgang, der im Ergebnis aus meiner derzeitigen Sicht wenig Ergebnis bringt...

  • Mich würde wirklich interessieren, wie/wo das Land Brandenburg angeblich so eine Anregung gemacht haben soll...gerade Brandenburg...

    Info ist über Email unterwegs

    Danke!

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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