Ich hätte gerne eure Meinungen zu meinem Fall:
Im notariellen Testament aus den 1970igern wird der Sozius B des beurkundenden Notars A zum TV ernannt. Aus heutiger Sicht wäre das nicht mehr möglich gewesen. Der Erbfall war 2000, damals war der beurkundende Notar A bereits nicht mehr im Amt, B hat das Amt angenommen. 2014 scheidet B aus der Notariatskanzlei aus und überträgt sein TV-Amt auf den Nachfolger Notar C (Übertragung lt. Testament zulässig). Jetzt beantragt Notar C ihm ein TV-Zeugnis zu erteilen.
Hättet ihr im Hinblick auf die in den letzten Jahren ergangenen OLG-Entscheidungen zur Einsetzung des Sozius u.a. Bedenken, das TV-Zeugnis für C zu erteilen?