Hallo, in Nachlassfragen gibt es ein Problem.....das leider aus 1968 stammt.
Die Ehe wurde 1946 in Lüditz geschlossen.
Der Erbfall war 1968.
Zum Zeitpunkt der Ehe galt wohl der Güterstand der Gütertrennung?
Der Erbschein von 1968 besagt, das die Hinterbliebene Ehefrau 1/4 und die 3 Kinder auch je 1/4 erhalten
Nach §1931 stimmt das ja.
Oder galt beim Tod 1968 dann die Zugewinngemeinschaft?
Leider kommt einer der Erben von damals nämlich mit dieser Ansicht, das die hinterbliebene Ehefrau 1/2 und die 3 Kinder je 1/6 geerbt hätten....