Die Erblasserin hat in ihrem Testament ihre Nichte zur Alleinerbin bestimmt. Weiter ordnet sie an : " Sofern meine Nichte kinderlos verstirbt ,soll der Nachlass an die gesetzllichen Erben von Seiten meiner Mutter fallen."
Die Erblasserin ist bereits 1958 ,die Nichte im Jahr 2012 verstorben.
Welche gesetzlichen Erben könnten gemeint sein,die zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin oder des Todes der Vorerbin ?
Nachlasspfleger und Erbenermittler vertreten hier unterschiedliche Auffassungen.
Ich würde davon ausgehen, dass gem. § 2108 abs. 2 BGB die gesetzlichen Erben zum Zeitpunkt des Todes der Erblasserin die Nacherben sind, bin mir aber nicht vollständig sicher.