Änderung der BGH-Rechtsprechung (?)

  • Ich habe heute mit Herrn Rechtsanwalt G. aus M. telefoniert. Dieser wies mich auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 03. April 2014, IX ZR 223/13, hin.

    Darin heißt es wörtlich: "Die Beklagte zu 2. hatte keine Maßnahmen der Forderungseinziehung getroffen, deren Erfolglosigkeit den Rückschluss auf eine ungünstige Vermögenslage der Schuldnerin gestattete."

    Der Kollege möchte nun daraus den Schluss ziehen, dass in Zukunft nur noch fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, nicht aber (teilweise) erfolgreiche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit begründen.

    Ich meine, dass es sich hier um eine Äußerung im Einzelfall handelt, die wir anhand des fehlenden Tatbestands nicht nachvollziehen können. Oder sollte der IX Zivilsenat seine ständige Rechtsprechung in einem 2,5 Seiten langen Beschluss aufgegeben haben?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Da schießt der liebe Kollege G. aus M. wieder mal deutlich über das Ziel hinaus. Ausweislich des Tatbestands der Vorinstanz (OLG Hamm, Urt. v. 29.08.2013 - I-27 U 39/13 [Link]) handelte es sich hier um eine Einzelfallentscheidung, bei der insbesondere die bürgschaftsähnliche Haftung eines Bauunternehmers für SV-Verbindlichkeiten seines Sub-Unternehmers nach dem früheren Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 28e Abs. 3a S. 1 SGB IV zum Tragen kam. Angesichts des solventen Bürgen durfte die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes von einer Werthaltigkeit ihrer Beitragsforderung ausgehen.

    Anzeichen für eine (drohende)Zahlungsunfähigkeit ergaben sich nicht, zumal keine Vollstreckung eingeleitet werden musste. Der BGH drückt mit der von Dir & RA G. zitierten Phrase nur aus, dass hier auch nicht dieses sonst typische Indiz vorlag. Nicht weniger, aber sicherlich auch nicht mehr...

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Dazu gibt es doch eine einfache Formel:

    (2 kleinere Kinder + 2 vollzeitberufstätige Eltern + 4 Großeltern in weiter Ferne) x 3 Wochen unbefristeter ErzieherInnenStreik = ???

    Ich hab ja auch schon versucht, zu streiken. Nur interessiert sich hier keiner so richtig dafür...:(

    Es wäre dumm zu versuchen, an Gesetzen des Lebens zu drehn. (Peter Cornelius in: Segel im Wind)

  • Wie sagte mein Ausbildungsstaatsanwalt immer: Hätte ich Mathe gekonnt, wäre ich etwas Vernünftiges geworden.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • achja, das leben ist hart, aber dafür wenigstens ungerecht! ;)

    würde auch gerne streiken dürfen :( ^^
    (ohne jetzt wirklich sachlich zu sein: ich finde das gemein:( ^^)

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!