Guten Morgen!
Ich habe mit Post vom 28.11.2014 die Erben in der Schweiz lebend über ihr Erbrecht aufgrund vorheriger Ausschlagungen informiert. Es meldete sich kurz darauf ein schweizer Notar und teilt mir mit, dass nach seiner Fristenberechnung die Erbausschlagungsfrist am 02.06.2015 endet.
In den 6 Monaten ging die Erbausschlagung einer schweizer Miterbin ein. Bezüglich des weiteren schweizer Miterben wurde ausgeführt, dass dieser Verbeiständet ist und diese Erbausschlagung der Genehmigung der Kinder und Erwachsenenschutzbehörde bedarf.
Diese schweizer Behörde hat ermittelt und am 07.05.2015 einen Kammerbescheid erlassen, indem sie feststellt, dass der Ausschlagung zuzustimmen ist. Gegen den Kammerbescheid kann man innerhalb von 30 Tagen Beschwerde einlegen. Ein Rechtskraftvermerk befindet sich nicht auf dem mir vorliegenden Kammerentscheid. Der Beistand hat daraufhin vor einem schweizer Notar die Ausschlagungserklärung abgegeben und der Notar hat alles zu uns geschickt. .
Allerdings ist die Post hier erst am 05.06.2015 eingegangen.
Meine Frage: Zu spät? Oder ist hier auch von einer Fristunterbrechung wegen der Genehmigung auszugehen?
Der Notar erwartet eine Bestätigung von mir, dass alles in Ordnung ist, außerdem begehren andere Miterben einen Erbschein, von daher muss ich schon die Frist prüfen!
Viele Grüße
Döner